Montag, 2. April 2012

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Caravaning: GTÜ-Tipps für die sichere Urlaubsreise mit Caravan und Reisemobil

Osterzeit ist Caravaningzeit. In diesen Tagen starten wieder zahlreiche Camper mit Caravan und Reisemobil in die erste Urlaubssaison des Jahres. Vor der Fahrt in die Ferien sollten jedoch Zustand und Sicherheit des Fahrzeugs gründlich gecheckt werden, raten die Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Hilfestellung leistet hier der GTÜ-Caravaning-Ratgeber für den sicherheitsbewussten Autofahrer, der über die GTÜ-Zentrale in Stuttgart und bei den GTÜ-Prüfstellen vor Ort erhältlich ist. Auch der Download über das Internet ist unter http://ratgeber.gtue.de möglich.


Technischen Zustand checken

Wurde das Reisemobil längere Zeit nicht gefahren, sollte grundsätzlich der technischen Zustand insbesondere Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (Hauptuntersuchung) geprüft werden. Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 mm vorgeschrieben, empfohlen sind 4 mm. Diese werden bei moderater Fahrweise auch eher der Fall sein, weil die Reifen höchstens sechs Jahre alt werden dürfen (und zwar ab Produktionsdatum), egal wie neu sie noch wirken. Die nötigen Angaben finden sich auf den Reifen. Das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke in den letzten vier Ziffern und ist so zu interpretieren: Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar gibt das Jahr an.


Gesamtgewicht nicht überschreiten

Bei Caravans und Reisemobilen muss besonders auf mögliche Gewichtsprobleme geachtet werden. Vor allem darf man die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, warnen die GTÜ-Experten. Ob von der zulässigen Gesamtmasse das Leergewicht oder praxisgerechter die so genannte „Masse im fahrbereiten Zustand“ abgezogen wird – die Differenz als verbleibender Spielraum für zusätzliche Ausstattung und persönliche Ausrüstung ist meist sehr dürftig und will gut geplant sein. Wenn jedoch gewichtsmäßig der Gürtel absolut nicht enger zu schnallen ist, bieten Hersteller und Händler verschiedene Möglichkeiten, um das zulässige Gesamtgewicht individuell zur Steigerung der Auflast zu erhöhen. Bei Einsatz von Dachgepäckträgern muss zudem die zulässige Dachlast im Auge behalten - und ggf. beim Hersteller in Erfahrung gebracht werden.


Achslast beachten

Beim Reisemobil muss auch die zulässige Achslast genau eingehalten werden - sprich maximale Vorder- und Hinterachsenbelastung. Die Werte sind oft direkt am Fahrzeug vermerkt oder vom Hersteller zu erfahren. Beim Caravangespann spielen gebremste und ungebremste Anhänger- sowie Stütz- und Hinterachslast des Zugfahrzeugs eine große Rolle. Achtung: Die Stützlast sollte im Hinblick auf größte Fahrstabilität möglichst maximal ausgeschöpft werden. Sie wirkt sich auf das Zugfahrzeuggewicht aus und ist beispielsweise mit einer Personenwaage auswiegbar (im GTÜ Caravaning-Ratgeber genau beschrieben).


Richtig beladen

Beim Beladen den ohnehin schon höher angesiedelten Schwerpunkt so tief wie möglich halten, indem man schwere Gegenstände in Bodennähe im Bereich der Achsen deponiert. Auf gleichmäßige Gewichtsverteilung auf der linken und rechten Seite achten. Idealerweise rutschfeste Unterlagen und Zurrseile zur Ladungssicherung und als Schutz vor unerwünschtem Pendeln oder gar Wegbrechen des Fahrzeugs verwenden. Keinesfalls sollte man im Heck schwer beladen, weil dadurch bei frontgetriebenen Fahrzeugen die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst wird. Leichtes Gepäck darf gerne auch weiter oben, beispielsweise in Hochschränken, verstaut werden. Noch weiter oben, nämlich beim Dachgepäck muss unbedingt auf sichere Befestigung und die neue Fahrzeughöhe geachtet werden.


Feeling fürs Fahren

Wegen des hohen Schwerpunktes sollten man lieber etwas langsamer in die Kurven gehen und grundsätzlich weiche Spur- und Richtungswechsel vornehmen, um Instabilitäten, Wank- oder gar Kippneigungen zu unterdrücken. Mehr noch als beim Pkw ist auf Seitenwind zu achten - vor allem auf Brücken und beim Überholen von Lkw, da unerwartet einsetzende Seitenwinde Caravans und Reisemobile stärker versetzen. Also stets auf solche Rüttler gefasst sein und wenn nötig gegenlenken. Bis das richtige Fahrverhalten „in Fleisch und Blut“ übergeht, sind einige Erfahrungen und Übungen nötig. Hierzu bieten neben den Automobilclubs auch die Caravan- und Reisemobilhersteller regelmäßig Fahrsicherheitstrainings an.


Aufs Tempo achten

Moderne Caravan-Kombinationen dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen mit 100 km/h unterwegs sein. Um in den Tempo-100-Genuss zu kommen, sind auch alte Caravans der Baujahre vor 1990 entsprechend nachrüstbar. Mit amtlich anerkannter Bestätigung - beispielsweise von der GTÜ - gibt es dann von der Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung, die nur für den betreffenden Anhänger gilt und mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist - ebenso wie eine Tempo-100-Plakette, die am Heck des Caravans angebracht werden muss.

Reisemobile bis 3,5 t dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Reisemobile über 3,5 t sind außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt. Die aktuell gültigen Tempolimits in Europa finden sich unter: http://www.caravaning-info.de/fahrzeuginfo/sicherheit/tempolimits_caravans.html

Weitere Informationen gibt es im Caravaning-Ratgeber der GTÜ. Er kann kostenlos bestellt werden per Post bei der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung • Stichwort: Caravaning-Ratgeber • Vor dem Lauch 25 • 70567 Stuttgart oder per E-Mail unter vertrieb@gtue.de.

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=== Pressekontakt ===

Herr Hans-Jürgen Götz

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567
Stuttgart
Deutschland

EMail: hans-juergen.goetz@gtue.de
Website: http://presse.gtue.de
Telefon: 0711 97676-620
Fax: 0711 97676-609


=== GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ===

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.

Ihre Experten für Sicherheit!



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Vor dem Start in den Urlaub das Wohnmobil checken

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