Donnerstag, 27. Oktober 2011

Nach der Exzellenzinitiative: Top-Studierende zieht es immer stärker an die Exzellenzuniversitäten, andere Hochschulen verlieren deutlich http://www.themenportal.de/bildungspolitik/nach-der-exzellenzinitiative-top-studierende-zieht-es-immer-staerker-an-die-exzellenzuniversitaeten-andere-hochschulen-verlieren-deutlich-17578

Nach der Exzellenzinitiative: Top-Studierende zieht es immer stärker an die Exzellenzuniversitäten, andere Hochschulen verlieren deutlich

Berlin, 27.10.2011

Durch die Exzellenzinitiative erhielt die deutsche Hochschullandschaft einen Impuls zur Stärkung einzelner Hochschulstandorte. Dies betrifft nicht nur die Forschung, sondern geht auch mit Folgen für die Rekrutierung von Studierenden einher, die in einer heute vorgestellten Analyse der stiftung neue verantwortung erstmals detailliert diskutiert werden. Die Arbeitsgruppe "ExzellenzCampus" hat in ihren Untersuchungen festgestellt, dass sich die Verteilung der Studierenden in Deutschland seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahre 2005 quantitativ und qualitativ verändert hat: Die besonders leistungsstarken Studierenden zieht es immer mehr an die neun Exzellenzuniversitäten. So studiert etwa ein immer größerer Anteil der Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes an den mit dem Exzellenzlabel ausgestatteten Universitäten, während deren Konzentration an den anderen Universitäten abgenommen hat. So konnte beispielweise die LMU München ihren Anteil an allen
Studienstiftlern in Deutschland seit der Exzellenzinitiative noch einmal um 30 Prozent steigern, die TU München verzeichnete sogar einen um 75 Prozent größeren Anteil. Auch bei Top-Abiturienten mit einer Note von 1,2 oder besser ist eine ähnliche Wanderungsbewerbung zu beobachten.

Diese Entwicklung könnte nach Einschätzung der Forschungsgruppe Folgen für das gesamte deutsche Hochschulsystem haben. Projektleiter Sebastian Litta erläutert: „Setzt sich dieser Trend zur Konzentration der Besten an nur wenigen Universitäten fort, könnten die Konsequenzen dieses Nebeneffekts die eigentlich beabsichtigten Wirkungen der Exzellenzinitiative deutlich übertreffen. Unser gesamtes Hochschulsystem könnte sich dadurch dramatisch verändern”.

Die Arbeitsgruppe sieht zwei mögliche Auswirkungen der Konzentration der besten Studierenden, deren Folgen diskutiert werden müssen: Als „Homogenitätsfalle“ hat die Gruppe das Risiko einer Konzentration nicht nur besonders leistungsstarker, sondern auch sozio-ökonomisch überdurchschnittlich gut gestellter Studierender an Exzellenzuniversitäten identifiziert. Hinzu kommt mit der „Demografiefalle“ die Gefahr, dass langfristig deutlich weniger junge Menschen einen Studienplatz suchen, was besonders solche Universitäten treffen wird, die im Exzellenzwettbewerb nicht erfolgreich waren.

Die Arbeitsgruppe „Exzellenzcampus“ der stiftung neue verantwortung zeigt in ihrem Abschlussbericht nicht nur die Ergebnisse ihrer Datenanalyse, sondern macht auch konkrete Vorschläge, wie Politiker und Universitäten mit den aufgezeigten Herausforderungen umgehen sollten.

Der Abschlussbericht „Wege aus der Exzellenzfalle – Vorschläge für eine aktive Hochschulpolitik“ ist hier abrufbar:
http://www.stiftung-nv.de/146910,1031,111427,-1.aspx

Er wird am 27. Oktober um 18:30 Uhr in den Räumen der stiftung neue verantwortung vorgestellt und von drei ausgewiesenen Hochschulexperten kommentiert: Edelgard Bulmahn, Bundesministerin a.D. und Initiatorin der Exzellenzinitiative, Dr. Volker Meyer-Guckel, Stv. Generalsekretär des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, und Prof. Dr. Hans N. Weiler, emeritierter Bildungsforscher der Stanford University und ehemaliger Präsident der Viadrina Universität in Frankfurt an der Oder diskutieren mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Exzellenzcampus“ und interessierten Gästen. Pressevertreter sind herzlich willkommen und melden sich bitte bei u.s. Kontaktadresse an.


Über die stiftung neue verantwortung:

Die stiftung neue verantwortung fördert das interdisziplinäre und sektorübergreifende Denken entlang der wichtigsten gesellschaftspolitischen Themen und Herausforderungen im 21. Jahrhundert. Dieses Ziel wird gemeinnützig, unabhängig und überparteilich verfolgt. In ihre Projekte eingebunden sind Vertreter aller relevanten Akteure gesellschaftspolitischen Handelns sowie aller wissenschaftlichen Disziplinen, die einen Beitrag zur Entwicklung neuer Ideen und Analysen bei der Gestaltung der wichtigsten Herausforderungen für unser Land leisten und praktisch nutzbar machen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe: Sebastian Döring (Universität Konstanz), Ulf Glöckner (Prognos AG), Silvia Hägele (Bilfinger Berger Industrial Services), Dr. Jens Harbecke (Universität Witten-Herdecke), Karen Hauff (Hertie School of Governance), Julia Johannsen (RespectResearchGroup), Sebastian Litta (stiftung neue verantwortung), Ralph Müller-Eiselt (Bertelsmann Stiftung)

Kontakt:
Sebastian Litta, stiftung neue verantwortung, Beisheim Center, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, E-Mail: sl@stiftung-nv.de, Tel.: +49 30 81 45 03 78 80, www.stiftung-nv.de


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=== Pressekontakt ===

Herr Sebastian Litta

stiftung neue verantwortung
Beisheim Center, Berliner Freiheit 2
10785
Berlin
Deutschland

EMail: sl@stiftung-nv.de
Website: www.stiftung-nv.de
Telefon: +49 30 81 45 03 78 80


=== stiftung neue verantwortung ===

www.stiftung-nv.de



Deutschland wird endlich ein moderner Sanierungsstandort http://www.themenportal.de/wirtschaft-mittelstand/deutschland-wird-endlich-ein-moderner-sanierungsstandort-33043

Deutschland wird endlich ein moderner Sanierungsstandort

Gläubigerschutzvereinigung begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“: Chance und Herausforderung zugleich

Berlin/Köln. Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", kurz ESUG genannt, hat der Bundestag am 27.10.2011 nach Meinung der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) einen wichtigen und großen Reformschritt für die Entwicklung einer wirklichen Sanierungskultur in Deutschland getan. „Mit diesem Gesetz", so urteilt der GSV-Vorsitzende Professor Hans Haarmeyer, „hat Deutschland endlich Anschluss an die anderen wichtigen europäischen Sanierungsstandorte gefunden – dies vor allem durch eine wesentliche Stärkung der Gläubigerrechte.“

Mit dem ESUG werden die Gläubiger wie auch die Unternehmen in der Krise vermehrt und unmittelbar Einfluss auf die verfahrensentscheidende Auswahl des künftigen Insolvenzverwalters bekommen. Zugleich wird die Sanierung von Unternehmen im Schutze eines Insolvenzverfahrens zu einer strategischen Option entwickelt und mit der Stärkung der Eigenverwaltung deutlich attraktiver. Dazu trägt insbesondere das neue Schutzschirmverfahren bei. Es steckt Schuldnern in der Krise und dessen Gläubigern für 90 Tage einen Rahmen ab, um zu einer Konsenslösung zu gelangen. Neuland betritt das Gesetz auch mit der verbindlichen Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses für Unternehmen einer bestimmten Größenordnung sowie mit der Möglichkeit für die Gläubiger, dem Gericht ein konkretes Anforderungsprofil für Insolvenzverwalter vorzugeben. „Die neuen Regelungen", kommentiert Haarmeyer, „sind auch eine Bringschuld der Gläubiger, die es künftig in der Hand haben, bei der
Bestellung eines Verwalters verantwortungsbewusst mitzuwirken."

Anforderung an Berater: sanieren statt ruinieren!

Mit der Stärkung des Planverfahrens, der Einbeziehung der Gesellschafter sowie der Schaf-fung des Debt-Equity-Swaps (Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen) bekommt das Insolvenzverfahren eine so ausgeprägte Sanierungsorientierung, dass die Zeit der simplen Abwicklung von Unternehmen der Vergangenheit angehört. Mit den neuen Werkzeugen und Wegen entstehen zugleich ganz neue Anforderungen an die strategische Beratung von Unternehmen in der Krise. Ab sofort kann die Einleitung eines selbst gesteuerten Insolvenzverfahrens als aussichtsreiche Option abgeprüft werden. Das öffnet erstmals auch Steuer- und Unternehmensberatern die Tür, in Insolvenzverfahren tätig zu werden.

Vielen sei dieser große Fortschritt im Insolvenzrecht, so Haarmeyer, noch gar nicht bewusst. Er sehe aber auch mit großer Sorge, dass es bereits heute Äußerungen von Richtern gebe, die ungeniert erkennen lassen, dass sie den Willen des Gesetzgebers zu mehr Einfluss und Mitbestimmung der Gläubiger nicht akzeptieren, sondern die eigene Machtstellung bei der Vergabe von Insolvenzverfahren beibehalten wollen. Haarmeyer warnt: „Wir werden solche Machtspielchen sehr sorgfältig beobachten, denn die Unabhängigkeit der Justiz findet nur im Rahmen von Recht und Gesetz und nicht als Mittel zur Selbstverwirklichung statt.“

Weitere Infos zur GSV-Gruppe unter www.gsv.eu.

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=== Pressekontakt ===

Herr Lars Langhans

Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V.
Hohenzollernring 72
50672
Köln

EMail: presse@gsv.eu
Website: www.gsv.eu
Telefon: 0221 12604-260
Mobil: 0151 40530595
Fax: 0221 12604-360


=== Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) ===

Die gemeinnützige Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) wurde von einem breiten Bündnis institutioneller Gläubiger, Unternehmen und Wissenschaftlern gegründet. Ziel ist die bundesweite Interessenvertretung der Gläubiger in Krise und Insolvenz. Der GSV vertritt insbesondere den ungesicherten Mittelstand (KMUs) sowie die institutionellen Gläubiger, die die größten Lasten in Insolvenzverfahren zu tragen haben. Ihre bessere Beteiligung an den wesentlichen Entscheidungen im Verfahren ist die vorrangige Aufgabe des GSV. Der GSV handelt solidarisch und kooperiert mit allen beteiligten Interessengruppen partnerschaftlich. So lassen sich
• durch frühzeitige Sanierungsbemühungen volks- und betriebswirtschaftliche Schäden reduzieren,
• Vertretungen und Ergebnisse in Insolvenzverfahren optimieren,
• qualitätsgesicherte Standards und Transparenz in der Praxis etablieren,
• notwendige gesetzliche Veränderungen zur Stärkung der Gläubiger vorantreiben.



1 Kommentar:

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