Montag, 12. November 2012

Praxisgebühr sorgte für hohen Verwaltungsaufwand bei zweifelhaftem Nutzen http://www.themenportal.de/gesundheit/praxisgebuehr-sorgte-fuer-hohen-verwaltungsaufwand-bei-zweifelhaftem-nutzen-37563

Praxisgebühr sorgte für hohen Verwaltungsaufwand bei zweifelhaftem Nutzen

PVS Baden-Württemberg begrüßt das Ende der Praxisgebühr

Unverständnis bei den Patienten, Ärger und Aufwand in den Arztpraxen und dazu nicht mal die gesteckten Ziele erreicht: Die Praxisgebühr ist in allen Bereichen durchgefallen und wird zu Recht gestoppt, urteilt die Privtärztliche Verrechnungstelle (PVS) Baden-Württemberg.

„Immer wieder sorgten die zehn Euro Praxisgebühr, die Patienten beim Arztbesuch pro Quartal zu zahlen hatten, für Ärger und Diskussionen in den Arztpraxen“, berichtet Michael Ahrens, Geschäftsführer der PVS Baden-Württemberg. Bei einer reinen Vorsorgeuntersuchung war sie nicht fällig, bei jeder weiteren Untersuchung schon. Beim zweiten Arztbesuch im Quartal musste der Patient sie nicht zahlen, war das neue Quartal schon angebrochen, musste der Arzt erneut zehn Euro kassieren. Bei Patienten stieß das nicht immer auf Verständnis und für Arztpraxen aber auch für die Kostenträger entstand unnötiger Verwaltungsaufwand. „Zudem hat die Praxisgebühr nicht einmal ihren geplanten Zweck erfüllt“, urteilt der PVS-Geschäftsführer. „Die Zahl der Arztbesuche ist durch die Gebühr keineswegs zurückgegangen.“ Die PVS Baden-Württemberg begrüße deshalb ausdrücklich den einhelligen Beschluss des Bundestages, das gescheiterte Modell Praxisgebühr zum 1. Januar des
kommenden Jahres wieder abzuschaffen, erklärte Ahrens.

Wenn es darum gehe, die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen besser zu steuern, müssten wirkungsvollere Instrumente entwickelt werden. Die Praxisgebühr jedenfalls habe sich als völlig ungeeignet erwiesen. „Wenn wir fordern, dass sich Patienten innerhalb des Solidarsystems Krankenkasse verantwortungsbewusst verhalten sollen, dann müssen wir für mehr Transparenz sorgen“, sagt Michael Ahrens. Die nötige Kostentransparenz aber ist im System der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht vorgesehen. Der PVS Verband beispielsweise hat deshalb gemeinsam mit dem Gesundheitsökonomen Dr. Thomas Drabinski und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ein neues Versorgungsmodell entwickelt. Das „Gesundheitskonto mit Solidargutschrift“ (www.solidargutschrift.de) verbindet eine sozial verträgliche Eigenbeteiligung der Patienten an den Behandlungskosten mit einer impliziten Kostenerstattung. Voraussetzung dafür ist Kostentransparenz bei allen Einzelleistungen.

„Zweifellos brauchen wir Steuerungselemente, um die medizinische Versorgung langfristig auf einem hohen Niveau zu sichern“, so PVS-Geschäftsführer Ahrens. Die in ihren Zielen gescheiterte Praxisgebühr hat diese Diskussion erneut auf die Tagesordnung gebracht.

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=== Pressekontakt ===

Herr Alexander Paul

Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH
Bruno-Jacoby-Weg 12
70597
Stuttgart

EMail: a.paul@pvs-bw.de
Website: www.pvs-bw.de
Telefon: 0711 7201-247
Fax: 0711 63390094


=== Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden-Württemberg ===

Die Privatärztliche Verrechnungsstelle PVS Baden-Württemberg e.V. organisiert für ihre Mitglieder, das sind niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die Abrechnung privatärztlicher Leistungen mit den Patienten. Darüber hinaus unterstützt sie ihre Mitglieder bei Verwaltungsaufgaben rund um die ärztliche Praxis und vermittelt über ihre Akademie das nötige Wissen.

Die Akademie der Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS) Baden-Württemberg in Stuttgart-Degerloch bietet für Klinikärzte, niedergelassene Ärzte und für Mitarbeiter in medizinischen Berufen Seminare zu medizinischen Themen, zu Abrechnungsfragen und zur Praxisorganisation. Die Veranstaltungsreihe der Akademiegesprächsabende greift aktuellen Themen aus dem Gesundheitswesen auf. Namhafte Experten vermitteln hier Fachwissen und stellen sich den Fragen der Teilnehmer.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.pvs-akademie.de

Website: www.pvs-bw.de

Viele Verbraucher sind wegen Unisex-Tarifen verunsichert http://www.themenportal.de/wirtschaft/viele-verbraucher-sind-wegen-unisex-tarifen-verunsichert-77504

Viele Verbraucher sind wegen Unisex-Tarifen verunsichert

Hannover / Berlin (news4germany) - Es war ein Urteil im Sinne der Gleichberechtigung. Der Europäische Gerichtshof entschied im März 2011, dass vom 21. Dezember 2012 an keine neuen Versicherungstarife mehr angeboten werden dürfen, die Männer und Frauen unterschiedlich behandeln (Rechtssache: C-236/09). Spätestens bis zu diesem Datum müssen die Versicherungskonzerne auf sogenannte Unisex-Tarife umstellen. Was gut gemeint war, hat jedoch zu einer großen Verunsicherung bei den Verbrauchern geführt. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD ergeben.

Mehr als der Hälfte der über 1.000 Teilnehmer, die das Meinungsforschungs-Institut forsa für AWD befragte, waren Unisex-Tarife gänzlich unbekannt. 48 Prozent gaben an, zumindest schon einmal von dem Urteil, das geschlechtsunabhängige Tarife vorschreibt, gehört zu haben. Lediglich 41 Prozent der Befragten glaubte, selbst von dem Urteil betroffen zu sein. Götz Wenker, Vorsitzender der Geschäftsführung von AWD Deutschland, klärt auf: „Die verpflichtende Einführung von Unisex-Tarifen dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Höhe der Beitragszahlungen wird nach dieser Neuregelung geschlechtsneutral berechnet.“

Das Urteil hat Auswirkungen auf private Kranken- und auf Kfz-Versicherungen sowie auf alle privaten Renten- und Lebensversicherungen. Dazu zählen beispielsweise auch Pflegezusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsrenten und Risikolebensversicherungen. Die Entwicklung der Tarife wird von den Experten als sehr unterschiedlich vorausgesagt, abhängig vom Produkt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zitiert beispielsweise eine Studie der Beratungsgesellschaft Oxera, die prognostiziert, dass sich „die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen“. Ausgenommen von der Neuregelung sind bereits bestehende Verträge.

Was das konkret für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, erklärt Stephan Naskowiak. Der Leiter des Bereiches Altersvorsorge beim Finanzdienstleister AWD berichtet, „dass essentielle Vorsorgebereiche, wie beispielsweise Privatrente, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung für Männer zukünftig teurer werden. Umgekehrt werden Frauen nach Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife zum Beispiel bei der Risikolebensversicherung mit erhöhten Kosten rechnen müssen."

Außerdem werde auch die Unfallversicherung für einige Frauen teurer, ergänzt AWD-Bereichsleiter „Altersvorsorge“ Stephan Naskowiak. Der Grund: Die meisten Versicherer teilten ihre Kunden bisher in zwei Gefahrengruppen, A und B, ein. Frauen wurden dabei der Gefahrengruppe A zugewiesen, in die beispielsweise auch Verwaltungsangestellte oder Mitarbeiter aus kaufmännischen Abteilungen eingeteilt waren. Auch hier greift nun die Gleichberechtigung, denn künftig werden Frauen mit risikoreichen Berufen zur Gefahrengruppe B gezählt, zusammen mit Menschen, die gefährlichere Berufe ausüben oder körperlich schwer arbeiten.

Für AWD-Chef Götz Wenker ist im Hinblick auf das Unisex-Urteil klar: „Angesichts der gravierenden Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.“ Verbraucherinnen und Verbraucher haben nämlich, je nach ihrer Ausgangssituation, die Möglichkeit, eventuelle Lücken im Versicherungsschutz noch vor der Umstellung am 21. Dezember 2012 preisgünstig zu schließen. Eine gute Beratung ist hier unerlässlich, denn der Abschluss einer Versicherung sollte wohlüberlegt sein. Qualifizierte Experten helfen, das Versicherungsprodukt und den Tarif zu finden, der auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.

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Frau Nora Kerner

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