Donnerstag, 15. November 2012

Sie wachsen weiter – die neuen Tablet PC von i.onik mit 9,7 und 10,1 Zoll http://www.themenportal.de/elektronik-hardware/sie-wachsen-weiter-die-neuen-tablet-pc-von-i-onik-mit-9-7-und-10-1-zoll-95598

Sie wachsen weiter – die neuen Tablet PC von i.onik mit 9,7 und 10,1 Zoll

Design und Funktionalität jetzt mit filmtauglichen Bildschirmmaßen für unter 200 Euro

i.onik legt noch zwei Zoll drauf und präsentiert mit den den Tablet PC TP9.7-1200 und TP10.1.-1500DC-metal die stylishen großen Brüder der Modelle mit sieben und acht Zoll. Die Ansprüche an Design und Technik sind bei den Freiburger Technik-Spezialisten gewohnt hoch. Punkten können die „Großen“ mit dem guten Preis-Leistungsverhältnis.
Wer es sich gern mit dem Tablet auf der Couch bequem macht, um gemütlich E-Books zu lesen, Filme oder YouTube-Videos anzusehen, für den sind diese Tablet PC genau richtig. Das TP9.7-1200 besticht sowohl mit großem Display als auch mit der für Filmfans entscheidenden hohen Auflösung von 1024 x 768 Pixeln. Das Flaggschiff bietet bei einer Diagonalen von 10.1 Zoll eine Auflösung von 1280 x 800 Pixel. Beide Geräte unterstützen außerdem Flash 11.1, was in Kombination mit dem integrierten WIFI ortsungebundenes, angenehmes Surfen ermöglicht.

Vielseitig einsetzbar
Der moderne, kapazitive 10-point IPS Touchscreen dieser Modelle steht für direkte und angenehme Bedienung. Neben der Benutzerfreundlichkeit ist vor allem Schnelligkeit wichtig – diese wird durch den 1,2 GHz starken Boxchip-Prozessor beziehungsweise den Dual Core mit 1,5 GHz gewährleistet. Die Tablets unterstützen zahlreiche Formate für Fotos, Audiodateien, Videos und E-Books. Die Front- und Rückseitenkamera arbeiten bei dem 9,7 Zoll-Gerät mit jeweils 2 Megapixeln, die 10,1-Zoll Variante hat auf der Rückseite eine 5 Megapixel-Kamera. Die vielen verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten machen beide Tablets zum idealen Begleiter für Beruf und Freizeit.

Immer optimal verbunden
Dank des vorinstallierten Betriebssystems Android 4.0.4 (bei dem TP 9.7) und Android 4.1 (bei dem TP10.1) hat der Nutzer sofort Zugriff auf das umfangreiche App-Angebot. Wörterbuch, Taschenrechner, Kalender und weitere Android-Applikationen sind bereits installiert, ebenso Spiele wie Angry Birds. Optisch punkten die Tablets durch ihr hochwertiges Gehäuse, das „Kleine“ in schwarzem Kunststoff, das „Große“ mit Metall.

Via WIFI und Micro USB 2.0 High-Speed Schnittstelle lassen sich die Tablets schnell und unkompliziert mit anderen Geräten verbinden. Das Adapterkabel für herkömmliche USB-Geräte ist im Lieferumfang inbegriffen. Beide haben zudem eine HDMI-Schnittstelle, über die sie mit dem TV gekoppelt werden können. Wer mehr Platz für seine Daten benötigt, kann mittels MicroSD-Slot den internen Speicher von 16 GB um bis zu 32 GB bzw. 64 GB (10.1“) erweitern.

Die Preise liegen bei 199,- Euro für das TP 9.7-1200 und 219,- Euro für das TP10.1-1500DC-metal.

TESTGERÄT + BILDMATERIAL
Falls Sie Interesse an einem Testgerät haben oder druckfähiges Bildmaterial benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Dr. Oliver Schillings, Alpha & Omega PR, auf: Telefon 02204 98799-30 oder o.schillings@aopr.de

TECHNISCHE DATEN des TP9.7-1200

• Bildschirm: 9,7 Zoll, G + G kapazitives 10-point IPS Touchscreen
• Bedienmethode: Tasten + Touchscreen
• Gehäuse: hochwertiger Kunststoff
• Auflösung: 1024 x 768 Pixel
• Chipsatz: Boxchip A10, 1,2 GHz
• GPU: Mali-400 GPU @350 MHz
• RAM: ROM 1 GB DDR III
• Betriebssystem: Android 4.0.4, unterstützt Flash 11.1
• Kamera: Front: 2 Megapixel, Back: 2 Megapixel
• WI-FI: integriert, 802.11 b/g/n
• Videoformat: H.264, H.263, VC-1, MPEG-1,-2,-4, DIVX-3,-4,-5,-6, XVID, WMV7/8, VP6, AVS etc.
• Audioformat: MP3, WMA, OGG, FLAC, APE, AAC, AC3, ATRA, DTS etc.
• Fotoformat: JPG, JPEG, BMP, GIF, PNG, JFIF etc.
• E-Book Format: EPUB, PDF, FB2, PDB, CHM, HTML, TXT, UMD, WORD, EXCEL etc.
• Aufnahmeformat: MP3
• TV-OUT Funktion: 2160p HDMI Output
• Spiele: Angry Birds, Fruit Ninja, 3D games etc.
• Weitere Funktionen: Wörterbuch, Taschenrechner, Kalender und weitere Android-Applikationen
• Sprache: Mehrsprachunterstützung
• Unterstützte Betriebssysteme: ab Windows XP / Linux2.4 / MAC OS 10.4
• Batterie: Polymer Lithium Batterie, 6000 mAh, Ladegerät: 5V/2.0A
• USB Verbindung: Micro USB 2.0 High-Speed
• Flashspeicher: 16 GB (intern)
• Micro SD/SDHC Kartenspeicher: bis zu 32 GB
• Maße: ca. 190 x 243 x 11,4 mm
• Gewicht: ca. 590 g
• Farbe: schwarz
• Standardzubehör: Ladegerät, Adapterkabel von Micro USB auf USB-A (Standard) zum Anschluss herkömmlicher USB Geräte an das Tablet PC
(z.B. USB Stick), Bedienungsanleitung, Garantiekarte, Microfasertuch


TECHNISCHE DATEN des TP10.1-1500DC-metal
• Bildschirm: 10,1 Zoll, G + G kapazitives 10-point IPS Touchscreen
• Bedienmethode: Tasten + Touchscreen
• Gehäuse: Metall
• Auflösung: 1280 x 800 Pixel
• Chipsatz: RK3066, ARM Cortex A9 Dual Core bis zu 1,5 GHz
• GPU: Mali400 Quad Core, Open GL/Open VG
• RAM: DDRIII / LVDDR3 / LPDDR / LPDDR2 1GB
• Betriebssystem: Android 4.1, unterstützt Flash 11.1
• Kamera: Front: 2 Megapixel, Back: 5 Megapixel
• WI-FI: integriert, 802.11 b/g/n
• Videofromat: MPEG-1,-2,-4, H.263, H.264, AVS, VC-1, RV, VP6/VP8, Sorenson Spark, MVC 1920 x 1080p 60FPS etc.
• Videoenkodierung: H.264, VP8 und MVC (1080p)
• Audioformat: MP1,-2,-3, WMA, WAV, OGG, OGA, APE, FLAC, AAC, M4A, 3GP mit EQ-Funktion
• Fotoformat: JPG, JPEG, BMP, GIF, PNG, JFIF in 8176 x 8176 maximale Auflösung
• E-Book Format: TXT, LRC, PDF, HTML, HTM, EPUB etc.
• HDMI output, HDMI TX1.4
• Spiele: Angry Birds, Fruit Ninja, 3D games etc.
• Weitere Funktionen: Wörterbuch, Taschenrechner, Kalender und weitere Android-Applikationen
• Sprache: Mehrsprachunterstützung
• Unterstützte Betriebssysteme: ab Windows XP / Linux2.4 / MAC OS 10.4
• Batterie: Polymer Lithium Batterie, 6200 mAh, Ladegerät: 9V/2.0A
• USB Verbindung: Micro USB 2.0 High-Speed
• Flashspeicher: 16 GB (intern)
• Micro SD/SDHC Kartenspeicher: bis zu 64 GB
• Maße: ca. 266 x 175 x 10 mm
• Gewicht: ca. 605 g
• Farbe: iron grey
• Standardzubehör: Ladegerät, Adapterkabel von Micro USB auf USB-A (Standard) zum Anschluss herkömmlicher USB Geräte an das Tablet PC (z.B. USB Stick), Bedienungsanleitung, Garantiekarte, Microfasertuch


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=== Pressekontakt ===

Herr Dr. Oliver Schillings

Alpha & Omega PR
Buchenallee 20
51427
Bergisch Gladbach
NRW

EMail: o.schillings@aopr.de
Website: www.aopr.de
Telefon: 02204 98799-30


=== Über i.onik und Chips and More ===

Die Chips and More GmbH wurde 1998 in Freiburg i. Br. (Deutschland) als Distributor für Speicherlösungen gegründet und positionierte sich bereits mit dem eigenen Brand CnMemory sehr schnell als Anbieter qualitativ hochwertiger Flash-Produkte im Markt (Speicherprodukte für Digitalkameras, PCs, Notebooks, Handys und MP3 Player). Im Sommer 2011 startete die Chips and More GmbH mit der Eigenmarke i.onik den Einstieg in den Bereich der Audiogeräte und hat auch in diesem Bereich das Ziel, hochwertige Produkte mit außergewöhnlichem Design zu produzieren.

Chips and More hat außerdem Distributionsverträge mit industrieführenden Herstellern, deren Produkte ebenfalls über Retail-Outlets und Handelsketten vermarktet werden.
Das Unternehmensziel ist es, eine konstante Qualität sowie zuverlässige und optimale Lieferung bundesweit sicherzustellen, einen umfangreichen Service zu bieten und mit Vision und Engagement neue Produktideen zu verfolgen. Für die fortwährenden technologischen Innovationen ist eine hohe Markt-Akzeptanz notwendig – und beides zusammen ist der Schlüssel für den anhaltenden Erfolg und das kontinuierliche Wachstum von Chips and More.


Herr Alexander Laske

Chips and More GmbH
Gewerbestrasse 7
79112
Freiburg

EMail: a.laske@cnmemory.de
Website: www.i-onik.de
Telefon: 07664 5057-0

Mein letzter Wille... - was beim Testament zu beachten ist http://www.themenportal.de/familie/mein-letzter-wille-was-beim-testament-zu-beachten-ist-56300

Mein letzter Wille... - was beim Testament zu beachten ist

Köln, 8. November 2012. Obgleich man das Thema Testament gerne verdrängt, kann es wichtig sein, sich frühzeitig damit zu befassen. Denn: Häufig wird der letzte Wille eines Menschen nicht erfüllt, da er diesen gar nicht erst festgelegt hat oder aber das Testament notwendige Kriterien nicht erfüllt. Peter Konrad, ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für Erbrecht von der Erlanger Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen, erklärt, was zu beachten ist, damit der letzte Wille wirksam ist.

Bei der Testamentsentscheidung gesetzliche Erbfolge berücksichtigen
Ob und wer überhaupt ein Testament verfassen sollte, klärt sich nach drei Fragen: Was habe ich, wer kann in meinem Todesfall gesetzlich erben und wer soll bekommen, was mir gehört? Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. „Wer das Risiko vermeiden will, dass sich seine bevorzugten Erben aufgrund der Rechtslage in einer Erbengemeinschaft mit Personen wiederfinden, die nichts erben sollen, entscheidet sich am besten frühzeitig für ein Testament“, so Peter Konrad. „Gibt es weder eheliche noch außerhalb der Ehe geborene Kinder, keine Enkel und keinen Ehepartner, versucht man anhand des Familienstammbaums mögliche Erben aus der weiteren Verwandtschaft zu identifizieren.“ Grundsätzlich kann ein Testament bereits ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Ab dem 16. Lebensjahr ist aufgrund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit lediglich ein beim Notar aufgesetztes Testament gültig.

Für den letzten Willen am besten fachkundigen Rat einholen
Es gibt zwei Arten, ein Testament aufzusetzen: Zum einen kann man kostenfrei und eigenhändig ein sogenanntes privatschriftliches Testament verfassen, das selbst oder beim Amtsgericht verwahrt wird. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, gegen Gebühr ein öffentliches Testament beim Notar zu verfassen. Der Betrag richtet sich nach einer festen Gebührenordnung, die wiederum der Nachlasswert bestimmt. Sicherer, dass der letzte Wille erfüllt wird, ist man beim öffentlichen Testament. ROLAND-Partneranwalt Konrad erklärt: „Das privatschriftliche Testament hat seine Tücken. Handbücher reichen oft nicht aus, um ein wirksames Testament zu verfassen. Besser man holt bei einem Rechtsanwalt fachkundigen Rat ein oder geht zum Notar.“ Ein weiterer Vorteil des öffentlichen Testaments: Man erspart den Erben unter Umständen Kosten für den Erbschein, wenn sie
das Erbe annehmen. Dieser ist häufig nötig, wenn man seine Erbenstellung gegenüber Dritten nachweisen muss, beispielsweise gegenüber dem Grundbuchamt, wenn sich Grundstücke oder Immobilien im Nachlass befinden, oder gegenüber einer Bank, soweit keine Vollmacht für die Konten des Verstorbenen über den Tod hinaus vorliegt.

Formvorschriften und korrekte Formulierungen beachten
Beim privatschriftlichen Testament ist wichtig zu wissen, dass der letzte Wille komplett handschriftlich und eigenhändig verfasst sowie unterschrieben sein muss. Zudem muss klar sein, wer der Verfasser ist und ob er zum Zeitpunkt der Niederschrift tatsächlich über seinen letzten Willen verfügen wollte und testierfähig war. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber notwendig, wenn mehrere Testamente vorliegen, um das gültige Dokument zu ermitteln. Bei verheirateten Personen und eingetragenen Lebenspartnern, die gemeinsam ein Testament aufsetzen, reicht es, wenn einer den Text verfasst, unterschreiben müssen jedoch beide. „Problematisch sind häufig falsch verwendetet juristische Formulierungen, die den Sinn des Textes auslegungsbedürftig machen“, so Peter Konrad. „Auch Musterformulierungen helfen dem Laien häufig nicht weiter, seinen Willen korrekt zu äußern.“

Testament bei sich ändernden Familienverhältnissen überprüfen
Ein einmal errichtetes Testament ist nicht in Stein gemeißelt. So kann ein Testament durch ein neues ersetzt, ergänzt oder widerrufen werden, das alte sollte man dann jedoch vernichten beziehungsweise für ungültig erklären. „Insbesondere, wenn sich die Familienverhältnisse ändern, beispielsweise bei einer Scheidung, sollte man sein Testament überprüfen“, rät der Fachanwalt für Erbrecht. „Wichtig ist auch, dass man im Zweifel rechtlichen Rat einholt. Um den Überblick zu behalten, sollte man sein Testament zudem nicht zu häufig ändern.“

Schulden werden mitvererbt
Auch ein Testament, das erst Jahre nach dem Tod auftaucht, kann den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen. Vorausgesetzt, das Testament ist wirksam und die Erben treten das Erbe an. „Grundsätzlich können die designierten Erben innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Erbschaft das Erbe ausschlagen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, die die Erben mit Antritt des Erbes übernehmen würden, und eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlasskonkurs nicht infrage kommen“, so Konrad. Wichtig: Wer ein Erbe ausschlägt, um die Schulden zu umgehen, darf nichts aus dem Nachlass des Verstorbenen in Besitz nehmen. „Ansonsten kann es passieren, dass das Erbe als angenommen betrachtet wird und man dann auch für die Schulden aufkommen muss – hier sollten Erben äußerst vorsichtig sein“, so Peter Konrad abschließend.


Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/

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=== Pressekontakt ===

Herr Dr. Jan Vaterrodt

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker-Str.46
50679
Köln

EMail: presse@roland-konzern.de
Website: www.roland-konzern.de


=== Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln ===

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.323 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 304,9 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 38,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2010).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwerte

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