Mittwoch, 11. Juli 2012

Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb im Vertrieb deutscher Lotterien / Glückspieländerungsstaatsvertrag: "grundsätzliche Überarbeitung notwendig" http://www.themenportal.de/vermischtes/monopolkommission-fordert-mehr-wettbewerb-im-vertrieb-deutscher-lotterien-gl-ckspiel-nderungsstaatsvertrag-grunds-tzliche-berarbeitung-notwendig-22812

Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb im Vertrieb deutscher Lotterien / Glückspieländerungsstaatsvertrag: "grundsätzliche Überarbeitung notwendig"

(Hamburg) - Wenige Tage nach seinem Inkrafttreten kommt aus Bonn die erste amtliche Kritik am neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die unabhängige Monopolkommission hat zu Beginn ihres aktuellen, an die Bundesregierung gerichteten Zweijahres-Gutachtens (19. Hauptgutachten 2010/2011) ausführlich zur Novelle Stellung genommen. Ihr Fazit: die gesellschaftlichen Ziele - Bekämpfung der Spielsucht und Verhinderung der Manipulation - können mit dieser Regulierung weder effektiv noch effizient erreicht werden; eine "grundsätzliche Überarbeitung" sei notwendig. Explizit ist die Kommission in ihrem Gutachten der Auffassung, dass die zunehmenden regulativen Einschränkungen der gewerblichen Spielvermittler aufgehoben werden müssen, da sie nicht den gesellschaftlichen Zielen dienen.

Die Kommission macht konkrete Vorschläge, wie die Beschränkungen für die Lotterievermittlung beseitigt werden können. Bis zu einer solchen erforderlichen Neuregelung sei es fraglich, ob überhaupt hinreichende Voraussetzungen für das Geschäftsmodell unabhängiger Spielvermittler bestehen. Um Rechtsverstöße und Kartell- und Gerichtsverfahren zu vermeiden, raten die Regierungsberater daher den staatlichen Lotteriegesellschaften ausdrücklich, durch faire Vereinbarungen einer Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler vorzubeugen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, appelliert an die verantwortlichen Politiker, die Warnungen und Hinweise der Kommission ernst zu nehmen: "Wir fordern einen diskriminierungsfreien Wettbewerb um die Vermittlung von Lotterien und eine leistungsgerechte Provisionierung der Vermittler." Die Monopolkommission selbst empfiehlt den Lottogesellschaften in ihrem Gutachten, bei den Provisionsvereinbarungen mit privaten Vermittlern diejenigen Leistungen als Orientierungswert heranzuziehen, die sie ihren Lottoannahmestellen gewähren. Sonst drohe ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 GWB. Die mangelnde Bereitschaft einzelner Lotteriegesellschaften zur angemessenen Provisionierung gewerblicher Spielvermittler habe bereits anhängige Verfahren des Bundeskartellamtes gegen den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) ausgelöst und könne Zivilklagen nach sich ziehen.

"Ein fairer Wettbewerb mit entsprechenden werblichen Aktivitäten wird letztlich zur Kanalisierung der Spieler hin zu kontrollierten und nachweislich suchtungefährlichen Glücksspielangeboten beitragen," so Faber. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und den damit verbundenen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen insbesondere bei Lotto sind die Umsätze um 14 Mrd. Euro (- 26%) Milliarden eingebrochen, während illegale Glücksspielangebote aus dem Ausland boomen. "Das zeigt deutlich den Irrweg der aktuellen Gesetzgebung."


=== Pressekontakt ===

Kontakt für Rückfragen

Deutscher Lottoverband (DLV)
Winterstr. 4-8
22765
Hamburg
Deutschland

EMail: info@deutscherlottoverband.de
Telefon: 040-89003969

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Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb im Vertrieb deutscher Lotterien / Glückspieländerungsstaatsvertrag: "grundsätzliche Überarbeitung notwendig"

(Hamburg) - Wenige Tage nach seinem Inkrafttreten kommt aus Bonn die erste amtliche Kritik am neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die unabhängige Monopolkommission hat zu Beginn ihres aktuellen, an die Bundesregierung gerichteten Zweijahres-Gutachtens (19. Hauptgutachten 2010/2011) ausführlich zur Novelle Stellung genommen. Ihr Fazit: die gesellschaftlichen Ziele - Bekämpfung der Spielsucht und Verhinderung der Manipulation - können mit dieser Regulierung weder effektiv noch effizient erreicht werden; eine "grundsätzliche Überarbeitung" sei notwendig. Explizit ist die Kommission in ihrem Gutachten der Auffassung, dass die zunehmenden regulativen Einschränkungen der gewerblichen Spielvermittler aufgehoben werden müssen, da sie nicht den gesellschaftlichen Zielen dienen.

Die Kommission macht konkrete Vorschläge, wie die Beschränkungen für die Lotterievermittlung beseitigt werden können. Bis zu einer solchen erforderlichen Neuregelung sei es fraglich, ob überhaupt hinreichende Voraussetzungen für das Geschäftsmodell unabhängiger Spielvermittler bestehen. Um Rechtsverstöße und Kartell- und Gerichtsverfahren zu vermeiden, raten die Regierungsberater daher den staatlichen Lotteriegesellschaften ausdrücklich, durch faire Vereinbarungen einer Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler vorzubeugen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, appelliert an die verantwortlichen Politiker, die Warnungen und Hinweise der Kommission ernst zu nehmen: "Wir fordern einen diskriminierungsfreien Wettbewerb um die Vermittlung von Lotterien und eine leistungsgerechte Provisionierung der Vermittler." Die Monopolkommission selbst empfiehlt den Lottogesellschaften in ihrem Gutachten, bei den Provisionsvereinbarungen mit privaten Vermittlern diejenigen Leistungen als Orientierungswert heranzuziehen, die sie ihren Lottoannahmestellen gewähren. Sonst drohe ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 GWB. Die mangelnde Bereitschaft einzelner Lotteriegesellschaften zur angemessenen Provisionierung gewerblicher Spielvermittler habe bereits anhängige Verfahren des Bundeskartellamtes gegen den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) ausgelöst und könne Zivilklagen nach sich ziehen.

"Ein fairer Wettbewerb mit entsprechenden werblichen Aktivitäten wird letztlich zur Kanalisierung der Spieler hin zu kontrollierten und nachweislich suchtungefährlichen Glücksspielangeboten beitragen," so Faber. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und den damit verbundenen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen insbesondere bei Lotto sind die Umsätze um 14 Mrd. Euro (- 26%) Milliarden eingebrochen, während illegale Glücksspielangebote aus dem Ausland boomen. "Das zeigt deutlich den Irrweg der aktuellen Gesetzgebung."


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Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb im Vertrieb deutscher Lotterien / Glückspieländerungsstaatsvertrag: "grundsätzliche Überarbeitung notwendig"

(Hamburg) - Wenige Tage nach seinem Inkrafttreten kommt aus Bonn die erste amtliche Kritik am neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die unabhängige Monopolkommission hat zu Beginn ihres aktuellen, an die Bundesregierung gerichteten Zweijahres-Gutachtens (19. Hauptgutachten 2010/2011) ausführlich zur Novelle Stellung genommen. Ihr Fazit: die gesellschaftlichen Ziele - Bekämpfung der Spielsucht und Verhinderung der Manipulation - können mit dieser Regulierung weder effektiv noch effizient erreicht werden; eine "grundsätzliche Überarbeitung" sei notwendig. Explizit ist die Kommission in ihrem Gutachten der Auffassung, dass die zunehmenden regulativen Einschränkungen der gewerblichen Spielvermittler aufgehoben werden müssen, da sie nicht den gesellschaftlichen Zielen dienen.

Die Kommission macht konkrete Vorschläge, wie die Beschränkungen für die Lotterievermittlung beseitigt werden können. Bis zu einer solchen erforderlichen Neuregelung sei es fraglich, ob überhaupt hinreichende Voraussetzungen für das Geschäftsmodell unabhängiger Spielvermittler bestehen. Um Rechtsverstöße und Kartell- und Gerichtsverfahren zu vermeiden, raten die Regierungsberater daher den staatlichen Lotteriegesellschaften ausdrücklich, durch faire Vereinbarungen einer Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler vorzubeugen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, appelliert an die verantwortlichen Politiker, die Warnungen und Hinweise der Kommission ernst zu nehmen: "Wir fordern einen diskriminierungsfreien Wettbewerb um die Vermittlung von Lotterien und eine leistungsgerechte Provisionierung der Vermittler." Die Monopolkommission selbst empfiehlt den Lottogesellschaften in ihrem Gutachten, bei den Provisionsvereinbarungen mit privaten Vermittlern diejenigen Leistungen als Orientierungswert heranzuziehen, die sie ihren Lottoannahmestellen gewähren. Sonst drohe ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 GWB. Die mangelnde Bereitschaft einzelner Lotteriegesellschaften zur angemessenen Provisionierung gewerblicher Spielvermittler habe bereits anhängige Verfahren des Bundeskartellamtes gegen den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) ausgelöst und könne Zivilklagen nach sich ziehen.

"Ein fairer Wettbewerb mit entsprechenden werblichen Aktivitäten wird letztlich zur Kanalisierung der Spieler hin zu kontrollierten und nachweislich suchtungefährlichen Glücksspielangeboten beitragen," so Faber. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und den damit verbundenen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen insbesondere bei Lotto sind die Umsätze um 14 Mrd. Euro (- 26%) Milliarden eingebrochen, während illegale Glücksspielangebote aus dem Ausland boomen. "Das zeigt deutlich den Irrweg der aktuellen Gesetzgebung."


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25 Jahre Fruchtkaufmann-Seminar des DFHV / Neuer Intensiv-Lehrgang startet im Oktober in Bonn http://www.themenportal.de/vermischtes/25-jahre-fruchtkaufmann-seminar-des-dfhv-neuer-intensiv-lehrgang-startet-im-oktober-in-bonn-59353

25 Jahre Fruchtkaufmann-Seminar des DFHV / Neuer Intensiv-Lehrgang startet im Oktober in Bonn

(Bonn) - Weit mehr als 500 Teilnehmer haben seit dem ersten Seminar 1987 die Fruchtkaufmann-Seminare des DFHV besucht, die wichtigste berufsbegleitende Fortbildung in der Fruchtbranche. Gemeinsam mit Fachleuten und Experten aus dem Obst- und Gemüsebereich als Referenten bearbeiten die Teilnehmer in insgesamt zwei Wochen ein umfassendes Themenspektrum: Warenkunde, Qualitätsmanagement und -sicherung, Logistik, innerbetriebliche Organisation, Marketing und Verkaufsförderung, Agrarpolitik oder branchenspezifische Gesetze und Verordnungen und vieles andere mehr.

Das Fruchtkaufmann-Seminar findet in zwei Seminarblöcken in Bonn statt, und zwar vom 8. - 12. und vom 22. - 26. Oktober 2012. Das Seminar endet mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg- und den erfolgreichen Teilnehmern wird ein IHK-Zertifikat überreicht. Anmeldeschluss ist der 7. September 2012, allerdings liegen bereits jetzt einige Anmeldungen vor, so dass schnelle Entscheidungen erforderlich sind, um noch einen der begehrten Plätze zu bekommen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen.

Teilnehmen kann, wer entweder nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mindestens ein Jahr in einem Fruchthandelsunternehmen tätig ist oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Fruchtimport oder -großhandel nachweisen kann.


=== Pressekontakt ===

Erich Dederichs

DFHV Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Bergweg 6
53225
Bonn
Deutschland

EMail: info@dfhv.de
Telefon: 0228-911450

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