Neues Kirchengebäude in Lünen für 1,8 Millionen Euro
Einladung zur Grundsteinlegung
In Lünen entsteht bis Ende nächsten Jahres eine neue Kirche. Am 15. Dezember 2011 wird der Grundstein für die neue Versammlungsstätte gelegt. Für rund 1,8 Millionen Euro entsteht ein Sakralbau, welcher neben gottesdienstlichen Zwecken auch für vielfältige Gemeindeaktivitäten und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann.
Seit rund drei Jahren ist klar, dass die vier neuapostolischen Gemeinden in Lünen an einem zentralen Ort zusammengelegt werden. Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen investiert dafür am bisherigen Standort der Gemeinde Lünen-Süd (Bebelstraße 196, 44532 Lünen) in einen modernen Neubau, der flexibel nutzbare Nebenräume bietet und mit moderner Technik ausgestattet ist. Das Gebäude erhält beispielsweise eine neue Pfeifenorgel, die unter anderem für Konzerte genutzt werden kann.
Am 15. Dezember 2011 wird im Beisein des Kirchenpräsidenten der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen, Bezirksapostel Armin Brinkmann, um 15 Uhr der Grundstein für das neue Kirchengebäude gelegt. Dazu sind Medienvertreter herzlich eingeladen.
Für neuapostolische Christen haben Gottesdienste einen herausragenden Stellenwert. Sonntags wie auch einmal wochentags werden Predigten in freier Rede gehalten. Das neue Kirchengebäude bietet in einem schlichten und hellen Kirchenraum Platz für mehr als 250 Gottesdienstbesucher. Für die mehr als 200 aktiven Gemeindemitglieder aller Altersgruppen steht im neuen Gebäude ein großzügiger Mehrzweckbereich zur Verfügung.
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Herr Frank Schuldt
Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen
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=== Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen ===
Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen hat im gleichnamigen Bundesland mehr als 85.700 Mitglieder, von denen 4.200 ehrenamtlich als Seelsorger tätig sind. Die Gläubigen versammeln sich in 420 Gemeinden.
In den von der Gebietskirche betreuten 17 Ländern leben 350.000 neuapostolische Christen. Weltweit bekennen sich etwa 11 Millionen Christen zum neuapostolischen Glauben.
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Tarife für Tablet-PCs: Preisunterschiede von bis zu 516 Euro im Jahr http://www.themenportal.de/wirtschaft/tarife-fuer-tablet-pcs-preisunterschiede-von-bis-zu-516-euro-im-jahr-54151
Tarife für Tablet-PCs: Preisunterschiede von bis zu 516 Euro im Jahr
Wenig-Surfer: Mehrere Tagesflatrates am günstigsten / Monatsflatrate für Normal-Surfer ab 8,99 Euro / Viel-Surfer ab 14,90 Euro online / Hohe Drosselungsgrenzen garantieren länger schnelles Surfen
Das unabhängige Vergleichsportal CHECK24.de hat für drei Tablet-PC-Nutzertypen die günstigsten Tarife für Mobiles Internet untersucht.
Wenig-Surfer[1], die im Monat maximal vier Tage im Internet sind, sparen mit mehreren einzelnen Tagesflatrates. Das günstigste Angebot kostet 8,08 Euro[2] im Monat. Für Normal-Surfer[3], die an fünf oder mehr Tagen im Internet sind, eignen sich Monatsflatrates. Diese gibt es ab 8,99 Euro. Im Vergleich zum teuersten Angebot können Kunden 516 Euro p.a. sparen.
Viel-Surfer[4] sollten auch Monatsflatrates wählen, aber mit hohem Datenvolumen und einer späten Drosselung[5] der Übertragungsgeschwindigkeit. Die günstigste Monatsflatrate mit 3 GB kostet 14,90 Euro, 5 GB gibt es ab 15,11 Euro.
Wenig-Surfer: Kombination aus mehreren Tagesflatrates am günstigsten
Verbraucher, die mit ihrem Tablet-PC nur an höchstens vier vollen Tagen im Monat surfen, buchen am besten einzelne Tagesflatrates für jeweils 24 Stunden. Im günstigsten Fall zahlen Nutzer für vier einzelne Tagesflatrates insgesamt 8,08 Euro im Monat. Sie sparen im Vergleich zum teuersten Angebot (40,17 Euro) knapp 80 Prozent (32,09 Euro) im Monat.
Bei Tagesflatrates sollten Verbraucher beachten, ob sich das Kontingent auf 24 Stunden oder einen Kalendertag bezieht. Im letzteren Fall verfallen die Stunden, die der Kunde vor Mitternacht des Buchungstages nicht genutzt hat.
Normal-Surfer: Monatsflatrate ab 8,99 Euro – 516 Euro Ersparnis p.a.
Sind Normal-Surfer an fünf oder mehr Tagen mit dem iPad oder einem anderen Tablet-PC online, ist es günstiger, statt Zeitpaketen eine Monatsflatrate zu buchen. Die günstigste Monatsflatrate kostet 8,99 Euro. Im Vergleich zum teuersten Anbieter sparen Kunden 43,02 Euro im Monat bzw. 516 Euro im Jahr.
Bei diesem Tarif setzt die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bei 500 Megabyte (MB) ein. Diese Flatrate eignet sich für User, die mit dem Tablet-PC regelmäßig surfen aber nur selten Videos ansehen oder große E-Mail-Anhänge verschicken. Für durchschnittlich 91 Cent mehr pro Monat erhalten Kunden einen Tarif, bei dem die Drosselung bei 1 GB einsetzt.
Die Drosselungsgrenze einer Flatrate sollte nicht überschritten werden. Nur dann ist uneingeschränktes schnelles Surfen möglich. Je höher das Datenvolumen, desto teurer ist die Flatrate in der Regel.
Viel-Surfer: Flatrate mit 3 GB Datenvolumen ab 14,90 Euro - 5 GB ab 15,11 Euro
Für User, die häufig datenintensive Anwendungen wie Videos nutzen, bietet sich eine Monatsflatrate mit mindestens 3 GB an, der günstigste Tarif kostet 14,90 Euro im Monat. Er ist im Monat 25,30 Euro (63 Prozent) günstiger als der teuerste Tarif im Vergleich (40,20 Euro).
Die günstigste Flatrate, bei der die Drosselungsgrenze erst ab 5 GB einsetzt, erhalten Kunden schon für 15,11 Euro im Monat.
Eigenen Datenverbrauch beim Tablet-PC großzügig kalkulieren
Anders als bei Smartphones ist der eigene Datenverbrauch höher, da keine für die mobile Nutzung optimierten Seiten geöffnet werden. Tarife mit festgelegten Datenpaketen sind daher nur für Kunden geeignet, die ihren Verbrauch genau abschätzen können. Hier ist die Datenmenge fixiert, Mehrverbrauch ist teuer (z.B. 24 Cent pro MB). Zum Vergleich: Eine Minute Internet-Surfen verbraucht rund ein MB.
„Wir empfehlen Kunden, die unbegrenzt mit dem Tablet-PC im Internet surfen möchten, eine Monatsflatrate mit einem ausreichend hohen Datenvolumen und einer späten Drosselung", sagt Daniel Friedheim vom unabhängigen Vergleichsportal CHECK24.de. „Damit surfen sie den ganzen Monat unbegrenzt und schnell", so Friedheim weiter.
[1] Wenig-Surfer: maximal vier Tage Internetnutzung im Monat, 500 MB bis 1 GB Datenverbrauch pro Monat, Download-Geschwindigkeit 3.600 kBit/s, ab Flatrates für zwölf Stunden, max. 24. Monate Vertragslaufzeit
[2] Alle Preise sind monatliche Effektivpreise über 24 Monate gerechnet; einschließlich aller einmaligen und monatlichen Kosten, Freischaltungsgebühren und Vergünstigungen.
[3] Normal-Surfer: mindestens fünf Tage Internetnutzung im Monat, ab 500 MB Datenverbrauch pro Monat, Download-Geschwindigkeit 3.600 kBit/s, max. 24. Monate Vertragslaufzeit
[4] Viel-Surfer: mindestens fünf Tage Internetnutzung im Monat, ab 3 GB Datenverbrauch, Download-Geschwindigkeit 3.600 kBit/s, max. 24. Monate Vertragslaufzeit
[5] Drosselung: In fast allen Tarifen ist eine Drosselungsgrenze angegeben. Sobald diese Datenmenge erreicht ist, verlangsamt sich die Geschwindigkeit der Datenübertragung.
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Herr Daniel Friedheim
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Frau Eva Palitza
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Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden unabhängige Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations- und Reise-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die Anzeige der Vergleichsergebnisse von z.B. über 200 Kfz-Versicherungstarifen, rund 1.000 Stromanbietern, mehr als 30 Banken sowie rund sowie rund 200 Telekommunikationsanbietern für DSL, Handy und Mobiles Internet erfolgt dabei völlig anonym – wie auch die der Flug-, Hotel-, Mietwagen und Pauschalreisen-Angebote.
CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte volle Transparenz durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 300 Mitarbeiter mit Hauptsitz in München.
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GTÜ-Wintertipp: Unter vier Millimeter geht nichts http://www.themenportal.de/wirtschaft/gtue-wintertipp-unter-vier-millimeter-geht-nichts-30975
GTÜ-Wintertipp: Unter vier Millimeter geht nichts
Bei Winterreifen auf Profiltiefe achten – Pneus mit geringem Restprofil auf Schnee und Nässe gefährlich
Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil gehören nicht aufs Auto. Geringere Profiltiefen haben auf Schnee, Glätte und Nässe mitunter katastrophale Folgen. Tests der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung belegen, dass die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern in der Praxis nicht ausreicht.
Bereits vier Millimeter Restprofil auf den Reifen verringert auf Schnee gegenüber Neureifen mit acht Millimetern deutlich die Leistungsfähigkeit. Richtig kritisch wird es jedoch unter dieser Marke: Die Fahrsicherheit sinkt auf Glätte oder nasser Straße auf miserable Werte und wird schließlich völlig inakzeptabel.
Beim Bremsen auf Schnee aus 50 km/h bis zum Stillstand des Autos wird der Verlust an Sicherheit bei geringer Profiltiefe besonders deutlich: Um sechs Meter verlängert sich der Bremsweg bei vier Millimeter Restprofil, bei zwei Millimeter registrieren die GTÜ-Tester gar katastrophale elf Meter.
Bei der Kraftübertragung auf Schnee zeigen sich ähnliche Verhältnisse: Mit schwindender Profiltiefe wird das Erklimmen von Steigungen schwieriger oder gar unmöglich.
Auf Nässe ist ebenfalls jeder Millimeter Profiltiefe ein Gewinn an Sicherheit. Aus 100 km/h bis zum Stillstand ergibt sich mit vier Millimetern ein Bremswegzuwachs von neun Metern, bei abgefahrenen Reifen mit zwei Millimeter sind es bereits 14 Meter mehr Bremsweg.
Deshalb die Empfehlung der GTÜ: Winterreifen unter vier Millimeter Restprofil gehören – unabhängig vom Alter – auf den Sondermüll.
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Herr Hans-Jürgen Götz
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567
Stuttgart
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EMail: hans-juergen.goetz@gtue.de
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Telefon: 0711 97676-620
Fax: 0711 97676-609
=== GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ===
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.
Ihre Experten für Sicherheit!
=== GTÜ-Prüfingenieur am Pkw (Bild) ===
Der Prüfingenieur misst die Profiltiefe am Reifen.
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