Deutschland im Dauerfrost: Mieter und Hausbesitzer sollten ihre Wasser- und Heizungsrohre jetzt im Auge behalten
- Jedes Jahr rund 1,4 Millionen Schäden an Wasser- und Heizungsrohren - Ratgeber: Frostschäden rechtzeitig erkennen/ So heizen Sie richtig/ Welche Versicherung zahlt was?
Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer sollten bei klirrender Kälte alle Zimmer richtig beheizen und die Heizungen nicht abdrehen. Denn sobald die Wasser- und Heizungsrohre zufrieren, ist der Frostschaden oftmals schon vorprogrammiert. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. In den Frostwintern 2009 und 2010 zahlten die Wohngebäude- und Hausratversicherer allein für Frostschäden jeweils bis zu einer halben Milliarde Euro. Insgesamt bearbeiteten die Sachversicherer 2010 rund 1,4 Millionen Leitungswasserschäden, die Ausgaben summierten sich dafür auf 2,3 Milliarden Euro. Dabei lassen sich viele Schäden durch richtiges Handeln im Vorfeld vermeiden – vor allem Frostschäden sind vermeidbar.
Immer gut heizen
"Der einfachste Tipp lautet: heizen, heizen, heizen. Alle Räume im Gebäude sollten stets ausreichend temperiert sein", sagt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim GDV. Was viele nicht wissen: Auch das Eiskristall-Symbol („Frostwächter“) auf dem Thermostatventil schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasserleitungen. Auf dieser Einstellung soll nur der Heizkörper selbst vor dem Zufrieren geschützt werden. Daher sollte das Heizungsventil nie vollständig zugedreht werden. "Wer damit die Heizkosten um ein paar Euro senken möchte, spart am falschen Ende", so Gause.
Frostschäden rechtzeitig erkennen
Verbraucher sollten aufmerksam sein und sofort handeln, wenn
1. kein Trinkwasser aus der Leitung kommt oder
2. der Heizkörper kalt bleibt.
In der Regel sind die Rohre dann bereits zugefroren. Besonders groß sind die Gefahren für einen Leitungswasserschaden in selten genutzten Gäste- und Arbeitszimmern, Kellern, Vorrats- oder Abstellräumen und in Gäste-WC‘s. Aber auch Gartenwasserleitungen und Rohre in Ferienwohnungen sind außerhalb der Saison besonders gefährdet. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten gefährdete Leitungen einfach rechtzeitig abgedreht und entleert werden“, erläutert Gause.
Welche Versicherung hilft?
Wenn es doch zu einem Leitungswasserschaden kommt, sollte unbedingt und zeitnah der Versicherer informiert werden. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Inventar, wie beispielsweise Möbel und Gardinen. Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Haus einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt – bis hin zur fest eingebauten Einbauküche, der Heizungsanlage und der Sanitärinstallation. Auch in Hinblick auf die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, die Räume immer ausreichend zu beheizen.
Hinweise für Mieter und Eigentümer
Wichtige Hinweise rund um das Thema Leitungswasserschäden bietet der Flyer „Kleines Leck, großer Schaden“. Der Flyer kann kostenlos beim Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp+klar bestellt werden: 0800/7424375. Der Download befindet sich auf www.klipp-und-klar.de.
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=== Pressekontakt ===
Herr Christian Lübke
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Wilhelmstraße 43/43G
10117
Berlin
EMail: c.luebke@gdv.de
Telefon: 030/2020-5116
Fax: 030/2020-6604
=== Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ===
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Seine 469 Mitgliedsunternehmen mit rund 217.000 Beschäftigten und Auszubildenden bieten durch knapp 450 Millionen Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber (Kapitalanlagebestand knapp 1200 Milliarden Euro) haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft.
Dienstag, 31. Januar 2012
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