Klassentreffen geplant? Tipps für eine erfolgreiche Personensuche
Köln, 13. Januar 2012 – Auch in diesem Jahr werden wieder unzählige Klassentreffen geplant und Familienfeste organisiert. Eine Veranstaltung gelingt aber nur, wenn zuvor alle Beteiligten erfolgreich kontaktiert werden können. Der Ermittlungsdienstleister Supercheck gibt Tipps für die private Suche nach unbekannt verzogenen Personen und welche juristische Besonderheit man beachten muss.
Die Suche beginnt am besten im Internet. Oft lassen sich bereits über die einschlägigen Suchmaschinen (google.de) oder Personensuchmaschinen (z. B. 123people.de) Anhaltspunkte über den Aufenthaltsort einer Person finden. Problematisch ist allerdings, dass es hierbei leicht zu Personenverwechslungen kommen kann. Auch die bekannten sozialen Netzwerke (z. B. Facebook, Xing) bieten gute Aussichten auf Erfolg, sofern die Personen hier „unterwegs“ sind.
Hat das Internet keine oder unzureichende Ergebnisse gebracht, bleibt als weitere Recherchemöglichkeit das Einwohnermeldeamt.
Eine „Super-Datenbank“ mit allen Adressen existiert nicht
Eine „Super-Datenbank“ mit allen Adressen der offiziell in Deutschland gemeldeten Einwohner ist ein Märchen. Sie würde die Suche nach Personen sehr vereinfachen. Stattdessen muss die Adresse einer Person beim für die zuletzt bekannte Anschrift zuständigen Meldeamt angefragt werden.
Auch Privatpersonen können Auskünfte aus dem Melderegister erhalten. Aber Achtung! Einfache Melderegisteranfragen können schon mal mehrere Wochen dauern und Kosten bis zu 15 Euro verursachen. Anders sieht es bei den elektronischen Abfragemöglichkeiten aus. Sie sind deutlich schneller und günstiger, aber auch weniger erfolgreich.
Im Internet gibt es außerdem zahlreiche Anbieter, die im Auftrag Einwohnermeldeamtsanfragen durchführen. Die Kosten beginnen bei 30 Euro, ein Negativbescheid kostet rund die Hälfte. Da die Kosten pro Suche sehr hoch sind ist die Frage, ob sich besser eine eigene Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt lohnt.
Personen aus privaten Gründen suchen, aber mit „juristischem Interesse“
Muss eine Privatperson eine andere Person wegen einer juristischen Angelegenheit suchen (z. B. Erbsache, missglücktes ebay-Geschäft, Unterhaltszahlungen), empfehlen wir sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Anwälte haben für eine Personensuche bei juristischem Interesse (z. B. Forderung, Vollstreckungsbescheid) weitere Möglichkeiten Personen zu finden (z. B. Nutzung von supercheck.de).
Ein Rechtsanwalt darf bei den Einwohnermeldeämtern auch eine so genannte erweiterte Melderegisterauskunft durchführen, welche weitergehende Informationen über eine Person (z. B. Familienstand und Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners) gibt. Diese darf aber nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Für die Organisation eines Klassentreffens oder ähnliches sind keine derartigen Auskünfte möglich. Das berechtigte Interesse muss gegenüber dem Amt mit den entsprechenden Unterlagen (z.B. Rechnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel) glaubhaft gemacht werden.
Über Supercheck GmbH:
Der Kölner Anbieter Supercheck GmbH ist ein Unternehmen der BÜRGEL Gruppe und seit mehreren Jahren einer der führenden Dienstleister im Bereich Ermittlung von Adressen unbekannt verzogener Kunden und Schuldner sowie Wirtschaftsauskünfte. Pro Jahr ermittelt Supercheck über 8 Mio. Adressen und Auskünfte für über 20.000 Unternehmen, darunter ca. 8.000 Rechtsanwaltskanzleien aus ganz Europa.
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=== Pressekontakt ===
Frau Katharina Desery
Supercheck GmbH
Sülzburgstraße 218
50937
Köln
EMail: katharina.desery@supercheck.de
Website: http://www.supercheck.de
Telefon: 0221/ 42060-744
Freitag, 13. Januar 2012
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