Dienstag, 2. Oktober 2012

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Unisex-Tarife erfordern Aufklärung bei Verbrauchern

Köln / Wuppertal - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Unisex-Tarifen in der Versicherungswirtschaft sorgt für viel Aufregung in der Branche und bei den Verbrauchern. Vom 21. Dezember 2012 an dürfen Versicherungskonzerne keine Neuverträge mehr anbieten, die bei der Tarifgestaltung zwischen Männern und Frauen unterscheiden. Experten wie Dr. Josef Beutelmann, Chef der Barmenia-Versicherungen, verweisen eindringlich darauf, dass die Zeit für eine Aufklärung der Verbraucher drängt.

Sicher ist, dass die Unisex-Tarife die Verbraucher zunehmend beschäftigen werden. Die Folgen, die das Urteil des EuGH (Aktenzeichen: C-236/09) für sie haben wird, sind bisher allerdings noch nicht genau vorhersehbar. Barmenia-Chef Dr. Josef Beutelmann erklärt: „Das Thema stellt auch für die Aktuare, also für Versicherungsmathematiker, eine große Herausforderung bei der Berechnung von Versicherungsrisiken dar, die sich aus den zukünftigen Unisex-Tarifen ergeben können. Denn hier muss zum Beispiel abgeschätzt werden, wie hoch der Anteil an Frauen und wie hoch der Anteil an Männern in einem bestimmen Versicherungstarif nach Einführung der Unisex-Tarife sein wird. Und das ist sehr schwer vorherzusagen.“ Doch das sei nicht das einzige Problem, ergänzt Barmenia-Chef Dr. Josef Beutelmann: „Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber hier noch keine Kalkulationsgrundlage festgeschrieben hat.“

Umso wichtiger ist die qualifizierte Einschätzung von Fachleuten, um erfolgreich gegen die weitreichende Verunsicherung unter den Versicherungsnehmern anzugehen. Thomas Bilitewski, Geschäftsführer der Horbach Wirtschaftsberatung GmbH in Köln, nennt ein Beispiel für die möglichen Veränderungen, die sich durch die vom EuGH diktierten Unisex-Tarife ergeben: „Die Beiträge in der privaten Pflegeabsicherung können für Männer 30% teurer werden. Auch die private Krankenvollversicherung auf Unisex-Basis wird für Männer, bei Abschluss nach dem 21.12.2012, deutlich teurer. Deshalb kann ,Mann‘ bei rechtzeitigem Abschluss zum alten Bi-Sex-Tarif, vor dem 21.12.2012, eine auf die Gesamtlaufzeit kalkulierte Ersparnis bis zu deutlich fünfstelliger Höhe gegenüber dem neuen Unisex-Tarif realisieren.“

Auch Barmenia-Chef Dr. Josef Beutelmann sieht durch die Neuregelungen konkreten Handlungsbedarf für Verbraucher: „Neuverträge in der Risikolebensversicherung werden nach dem 21.12.2012 für Frauen deutlich teurer werden und zwar zwischen 30% und 50%, so dass man die Zeit bis zum 21.12.2012 diesbezüglich ebenso als ,Frauenschlussverkauf‘ bezeichnen könnte, wie in Bezug auf Rentenversicherung (+ 4% bis 6%), Berufsunfähigkeitsversicherung (+ 0% bis 15%) und Krankenversicherung als ,Männerschlussverkauf‘.“

Dr. Josef Beutelmann und Thomas Bilitewski werden in ihren Aussagen gestützt durch weitere Experten, die ebenfalls – je nach Tarif – Preissteigerungen voraussagen. So erklärte beispielsweise der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass sich die Tarife im Durchschnitt erhöhen könnten, da der Geschlechter-Mix als neues Risiko in die Kalkulation der Versicherer eingehe.

Umso verwunderlicher ist es, dass aktuelle Umfragen ergaben, dass die meisten Verbraucher die Relevanz des Themas noch nicht erkannt haben. Gelebter Verbraucherschutz erfordert daher für die verbleibende Zeit bis zum 21. Dezember 2012 verstärkt und gezielt über die Veränderungen, die sich durch die Unisex-Tarife ergeben, aufzuklären. Horbach-Geschäftsführer Thomas Bilitewski nimmt diese Herausforderung mit seinen Finanzplanern und -beratern gerne an. Denn je nach Versicherungsart können sich durch die Beratung, berechnet auf die Gesamtlaufzeit eines betroffenen Versicherungsvertrages, große finanzielle Vorteile für die Versicherungsnehmer ergeben. Thomas Bilitewski: „Es lohnt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher genauer hinzusehen und sich umfassend und rechtzeitig vor dem 21.12.2012 über Unisex-Tarife informieren, aufklären und beraten zu lassen."

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